Atemschutz-Dokumentation nach FwDV 7: Diese Pflichten gelten
Kaum ein Bereich der Feuerwehr ist so streng geregelt wie der Atemschutz – aus gutem Grund: Atemschutzgeräteträger arbeiten an der gefährlichsten Stelle des Einsatzes. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) definiert, wer unter Atemschutz eingesetzt werden darf und was dafür jährlich nachzuweisen ist. Wir fassen die Dokumentationspflichten zusammen.
Die vier Säulen der Atemschutztauglichkeit
Nach FwDV 7 darf nur eingesetzt werden, wer alle Voraussetzungen aktuell erfüllt. In der Praxis müssen pro Geräteträger fortlaufend nachgewiesen werden:
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (früher 'G26.3'): Eignungsnachweis in den vorgeschriebenen Intervallen, abhängig von Alter und ärztlicher Beurteilung
- Jährliche Unterweisung: theoretische Auffrischung zu Geräten, Einsatzgrundsätzen und Notfallverfahren
- Jährliche Belastungsübung: z. B. Durchgang in der Atemschutzübungsanlage (Atemschutzstrecke)
- Einsatz oder Übung unter Atemschutz: mindestens eine dokumentierte Tätigkeit unter Atemschutz pro Jahr
Der Atemschutznachweis: Pro Kamerad, lückenlos, aktuell
Für jeden Geräteträger ist ein persönlicher Nachweis zu führen, aus dem Einsätze, Übungen, Unterweisungen und die Tauglichkeit hervorgehen. Läuft eine der Voraussetzungen ab, erlischt die Einsatzberechtigung – und genau das muss der Einheitsführer vor dem Einsatz wissen, nicht erst danach.
In vielen Wehren wird dieser Nachweis noch auf Karteikarten oder in Tabellen geführt. Das Risiko: abgelaufene Fristen fallen erst bei der Jahresüberprüfung auf. Eine digitale Lösung zeigt den Tauglichkeitsstatus jedes Kameraden tagesaktuell an und warnt rechtzeitig vor ablaufenden Fristen.
Atemschutzüberwachung im Einsatz
Neben den persönlichen Nachweisen verlangt die FwDV 7 eine Atemschutzüberwachung während des Einsatzes: registrierte Trupps, Uhrzeiten und Druckkontrollen. Die klassische Tafel mit Wachsstift funktioniert – aber die Dokumentation für den Einsatzbericht muss anschließend manuell übertragen werden.
Digitale Atemschutzüberwachung erfasst Trupps, Zeiten und Meldungen strukturiert und übernimmt sie direkt in die Einsatzdokumentation. Das entlastet den Atemschutzüberwacher und macht die Nachweisführung konsistent.
Geräteseite nicht vergessen
Parallel zur Personalseite sind die Geräte selbst zu prüfen und zu dokumentieren: nach jedem Gebrauch, nach Herstellerangaben und nach den Prüfgrundsätzen des DGUV Grundsatzes 305-002. Flaschen, Lungenautomaten und Masken haben eigene Prüfzyklen – ein weiterer Fall für ein sauberes Fristen- und Wartungsmanagement.
Dieser Beitrag gibt einen redaktionellen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die FwDV 7 in der jeweils gültigen Fassung, landesrechtliche Regelungen und die Festlegungen Ihres Trägers bzw. Arztes.